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01.02.2010 - 22:43 Uhr
Impressum fordert Sozialplanverhandlungen in Zusammenhang mit den Entlassungen bei DDP
(pd.) "Impressum ist zutiefst besorgt über die Entlassung aller
Redaktorinnen und Redaktoren der Deutschschweizer AP-/ddp-Redaktion.
Impressum protestiert vehement gegen die unangekündigte
Massenentlassung, die Gesetze, Anstand und soziale Verantwortung mit
Füssen tritt. impressum sichert den Mitarbeitenden die volle
Unterstützung zu." Soweit eine Medienmitteilung des Berufsverbands vom
29. Januar 2009.
Den Mitarbeitenden der Deutschschweizer Dienste von AP / ddp sei am 28. Januar 2010 aus heiterem Himmel gekündigt worden. "Ein Sozialplan wurde nicht zugesichert. Impressum, der grösste Journalistenverband der Schweiz, ist empört über diese Vorgehensweise, mit der langjährige, engagierte Mitarbeitende kurzerhand und rücksichtslos auf die Strasse geschickt werden."
Weiter heisst es: "Die SDA übernimmt den Deutschschweizer Dienst von AP / ddp nicht, sondern ab 1. Februar nur die Meldungen der Dienste ddp (Meldungen aus dem deutschsprachigen Raum) und DAPD (übersetzte Meldungen von Associated Press AP). Die 16 entlassenen Mitarbeitenden stehen folglich vor dem totalen Aus."
Impressum fordert daher für die Mitarbeitenden "einen grosszügigen Sozialplan, der mit den Mitarbeitenden und den Verbänden ausgehandelt werden muss, und der unter anderem gute Abfindungen, Frühpensionierungen, die Erstreckung der Kündigungsfristen, effiziente Hilfeleistungen zur Reintegration ins Berufleben und einen Härtefallfonds vorsieht".
Die "AP GmbH" und "The Associated Press Germany GmBH" unterhalten zusammen die Redaktion von AP Schweiz: Die erste für die Deutschschweiz, die zweite für die Romandie. Obwohl beide Firmen verschiedenen Eigentümern gehörten, unterhielten sie zusammen einen einzigen Betrieb, der mehr als 20 Mitarbeitende beschäftigt. "Folglich hat die AP GmbH mit den 17 Entlassungen ohne vorgängige Konsultation die Vorschriften des Obligationenrechts über die Massenentlassungen verletzt", so Impressum.
Darüber hinaus verpflichte die "Deklaration der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" und andere anwendbare Gründsätze die Arbeitgeber zur vorgängigen Konsultation der Belegschaft, wenn Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen geplant sind.
"Die sda wird damit die einzige nennenswerte Agentur-Redaktion in der Schweiz. Es bleibt darum auch möglich, dass sie künftig eine konkurrenzgefährdende marktbeherrschende Stellung einnimmt und die Wettbewerbskommission aktiv werden muss", heisst es in der Medienmitteilung.
Quelle: http://www.impressum.ch/impressum/de/service/Presse/ap.html
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