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„Carte Blanche” für Bernhard Odehnal

31.05.2008

Wenn Journalismus zum Verbrechen wird



Bernhard Odehnal

Gnadenlos und ohne Skrupel jagt die Boulevardpresse die Opfer von Verbrechen. Wenn die mediale Selbstkontrolle versagt, bleibt nur die Hoffnung auf das Strafrecht.

Von Bernhard Odehnal

 
Elisabeth F. wurde vor 24 Jahren von ihrem Vater in einen Keller gesperrt, misshandelt, vergewaltigt, bekam von ihm sieben Kinder. Drei von ihnen mussten mit der Mutter im unterirdischen Gefängnis bleiben und konnten niemals das Tageslicht zu sehen, bis sie Anfang Mai befreit wurden. Elisabeth F. und ihre Kinder leben heute in einer psychiatrischen Anstalt nahe ihrer Heimatstadt Amstetten. Sie sind frei. Und doch leben sie wieder in Gefangenschaft. Sie können nicht ins Freie, nicht im Park der Anstalt spazieren gehen, sich

nicht in die Wiese setzen. Die Menschen, die sie daran hindern, kommen diesmal nicht aus ihrer Familie. Sie schleichen sich verkleidet in das Anstaltsgelände ein, sie lauern mit versteckten Kameras, um das eine, exklusive Foto zu schiessen. Oder sie sitzen in den Redaktionsstuben, weit weg von Amstetten, schicken ihre Reporter los und feilschen um Exklusivrechte. Bis zu einer Million Euro werden angeblich für das erste Bild von F. und ihren „Keller-Kindern” geboten.
 
Wie weit diese Jagd nach Verbrechensopfern gehen kann und welche menschenverachtenden Methoden der Boulevard dabei anwendet, hat Österreich im Fall Natascha Kampusch bereits erlebt. Nachdem das Mädchen vor knapp zwei Jahren aus ihrem Kellergefängnis im niederösterreichischen Strasshof floh, versuchte man zunächst, sie vor der Meute abzuschirmen. Es gab erste Schnappschüsse, die ein blasses Bein zeigten, ihren von einer Decke verhüllten Kopf – die Phantasie der Öffentlichkeit war damit angeregt. Der Druck, ihr „das erste Foto” und „das erste Interview” zu liefern, wuchs täglich, und Kampuschs Medienberater entschlossen sich nach einigen Wochen zur Flucht nach vorne. Sie arrangierten sich mit dem Österreichischen Fernsehen und den beiden grössten Printmedien des österreichischen Boulevards, der „Kronen Zeitung“ und „News“. Mit einem grossen Interview in diesen Medien, meinten sie, könne man die Neugier befriedigen und den Druck auf das Entführungsopfer mildern.

Das war ein Irrtum. Dass sich Kampusch der Öffentlichkeit stellte, wurde als Freibrief gewertet, ihr Schicksal auch weiterhin ausschlachten zu dürfen. Kampusch ist bis heute kein normales Leben vergönnt. Begleitet von heuchlerischern Mitleidsbekundungen gibt es stets neue Details. Paparazzi verfolgen sie, Reporter schnüffeln in ihrem Privatleben, die eigenen Eltern vermarkten ihre Lebens- und Leidensgeschichte. Eine Wiener Gratiszeitung wurde für die Veröffentlichung eines Fotos von Kampusch mit einem jungen Mann in einer Disco zwar in erster Instanz verurteilt, in zweiter Instanz jedoch freigesprochen. Denn selbst die österreichische Justiz meint: Weil sich Kampusch selbst mit den Medien eingelassen habe, sei sie nun eine „Person des öffentlichen Interesses“ – und müsse sich solche Blossstellungen daher gefallen lassen.

Die zwei Lehren aus diesem Fall lauten: Der Boulevard begnügt sich, erstens, niemals mit dem kleinen Finger. Füttert man ihn mit Häppchen, verschlingt er einen mit Haut und Haar. Und zweitens: Mit medienkritischen Analysen, Appellen an das Verantwortungsbewusstsein und selbst mit medienrechtlichen Klagen ist diese Jagdgesellschaft nicht zu bremsen. 

In Amstetten hat man daraus gelernt. Bis jetzt (Stand: Anfang Juni) wurden Elisabeth F. und ihre Kinder erfolgreich von den Medien abgeschirmt. Ein wesentlicher Unterschied zum Fall Kampusch besteht jedoch darin, dass der Täter lebt. Kampuschs Entführer Wolfgang Priklopil hatte sich am Tag ihrer Flucht vor einen Schnellzug geworfen. Josef F. kann hingegen seine Geschichte erzählen. Und obwohl der Boulevard ihn dabei zum „Monster“ erklärt – er bietet ihm dennoch gleichzeitig das Forum zur Selbstdarstellung. Das österreichische Boulevardmagazin „News“ druckte ein Interview mit F. ab, das dieser in Untersuchungshaft seinem Anwalt gab und das von diesem sicher nur freigegeben wurde, weil es die Verteidigung im bevorstehenden Prozess stützen soll. Auszüge des  Interviews erschienen danach unkommentiert in vielen Medien, die sich selbst als seriös bezeichnen. Und immer wird die Gewalttat dabei mit dem Wort „Inzest-Fall” verharmlost – was das jahrzehntelange Wegsperren, die Misshandlungen und Vergewaltigungen ausblendet.

Seriöse Zeitungen müssten sie sich in ihrer täglichen Arbeit vom Boulevard abgrenzen, seine Methoden aufdecken und ächten. Derzeit tun sie, im In- und Ausland, jedoch das Gegenteil: Mit dem Unterton der Entrüstung schreiben sie Skandalgeschichten nach; mit einem empörten Hinweis auf die Skrupellosigkeit der Branche drucken sie die Fotos der Paparazzi ab. Die mediale Selbstkontrolle versagt beim Opferschutz offenbar ebenso wie die Rechtssprechung.

Was bleibt, wäre da bloss noch die Hoffnung auf das Strafrecht. Die Jagd nach der Familie F. hat mit  Journalismus nicht mehr viel zu tun. Hier werden Menschen belagert, bedrängt, ihrer Freiheit und ihrer Privatsphäre beraubt, in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, belästigt und bedroht. Dieses Verhalten hat einen Namen: Stalking. In der Schweiz ist das noch kein eigener Strafbestand. In Österreich hingegen kann beharrliche Verfolgung mit einer Haftstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

Bernhard Odehnal ist Korrespondent des „Tages-Anzeiger“ für Österreich und die neuen EU-Länder mit Sitz in Wien.

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