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„Carte Blanche“ für Enrico Morresi

30.06.2008

„Die Trägerschaftserweiterung ist politisch bedeutsam“



Enrico Morresi

Am 5. Juni hat der Stiftungsrat der Stiftung Schweizer Presserats der Erweiterung der Trägerschaft auf Verleger und SRG zugestimmt. Mit diesem Entscheid macht das „System Presserat“ einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem in der Branche und darüber hinaus anerkannten Selbstkontrollorgan der Journalistinnen und Journalisten.

Die Grundlage des Systems bildet der berufsethische Kodex, die „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“, die 1972 vom damaligen Verband der Schweizer Journalisten verabschiedet und bis heute substantiell praktisch unverändert geblieben ist. Der aus Journalistinnen und Journalisten zusammengesetzte Presserat, der sich zu Publikumsbeschwerden äussert, nahm seine Tätigkeit bereits 1977 auf. Der Grundstein für die heutige Entwicklung wurde allerdings erst in den 90er-Jahren, in der letzten Phase des Präsidiums von Bernard Béguin gesetzt, vor allem aber während der acht Jahre, während denen Roger Blum als Presseratspräsident wirkte. Die Zahl der beim Presserat eingehenden Beschwerden nahm in dieser Zeit stark zu und hat sich in den letzten Jahren bei jährlich rund 100 Beschwerden stabilisiert.

Bis 1999 war der Presserat ein Organ des Schweizer Verbands der Journalistinnen und Journalisten (heute: Impressum). Mit der Gründung der Stiftung „Schweizer Presserat“ machte der Presserat Anfang 2000 einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zur breiten Anerkennung als Selbstkontrollorgan der Medienbranche. Die Trägerschaft bildeten bis anhin neben dem Gründerverband Impressum die Mediengewerkschaft comedia, das Syndikat Schweizer Medienschaffender sowie die Konferenz der Chefredaktoren. Neu gehören ab dem 1. Juli dieses Jahres nun auch die Verlegerverbände Schweizer Presse / Presse Suisse und Stampa Svizzera sowie die SRG SSR idée suisse zur Trägerschaft.

Der Stiftungsrat setzte sich bisher aus zwölf Vertreterinnen und Vertretern der Journalistenverbände zusammen. Mit der Trägerschaftserweiterung kommen nun je drei Vertreterinnen und Vertreter der beiden neuen Träger hinzu, so dass sich die Zahl der Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte auf 18 erhöht. Unverändert bleibt demgegenüber die Zusammensetzung des Presserates. Diesem gehören weiterhin 21 Mitglieder an. Davon sind sechs sogenannte Publikumsvertreter und 15 Journalistinnen und Journalisten. In der Substanz unverändert bleiben auch die „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ sowie die zugehörigen Richtlinien zur „Erklärung“.

Es ist mir ein Anliegen, die grosse politische Bedeutung der Trägerschaftserweiterung zu unterstreichen. Zum ersten Mal seit der Gründung der „Stiftung Schweizer Presserat“ werden alle Gruppierungen im Stiftungsrat vertreten sein, die Einfluss auf die Produktion der  journalistischen Massenmedien haben: Die Journalistinnen und Journalisten, die Verleger sowie die Veranstalter des gebührenfinanzierten Radio und Fernsehens.

Bei der Selbstkontrolle geht die ethische der juristischen Verpflichtung vor. Die Einhaltung der berufsethischen Normen der „Erklärung“ kann nicht gerichtlich eingefordert werden. Eine in der Branche respektierte berufsethische Selbstkontrolle kann aber längerfristig mehr bewirken, als die zwar rechtlich verbindlichen, aber trotzdem bloss punktuell wirkenden Gerichtsentscheide. Das Ziel der Tätigkeit Presserates liegt entsprechend nicht primär in der Entwicklung einer „Rechtsprechung“ im juristischen Sinne, sondern vielmehr in der Entwicklung einer Berufskultur.

Der Presserat legt für seine Tätigkeit gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft ab. In diesem Sinne ist es anzustreben, das auch künftig für jedermann zugängliche und unentgeltliche Beschwerdeverfahren noch transparenter und öffentlich präsenter zu machen. Ich hoffe, es möge zusammen mit den Sozialpartnern gelingen, das gemeinsame Boot in diese Richtung zu lenken. Ein mögliches Fernziel ist die Aufhebung der im Radio- und Fernsehgesetz verankerten Programmaufsicht über die elektronischen Medien. Diesen Vertrauensbeweis des Parlaments muss sich das „System Presserat“ allerdings zuerst noch verdienen.

Innerhalb des Panoramas der europäischen Presserate gehört der Schweizer Presserat zu einem der wenigen, welche die Selbstkontrolle sowohl für die Printmedien als auch für die elektronischen Medien unter dem gleichen Dach abdecken. Diese Struktur ist für den Pressrat ebenso wie für seine Träger Chance und Verpflichtung zugleich: mehr und effektiver zu wirken, um die Glaubwürdigkeit der Zeitungen, von Radio und Fernsehen zu stärken, die mit der Herausforderung einer sich stetig wandelnden Gesellschaft konfrontiert sind.

Enrico Morresi (1936) war Journalist und Ressortchef bei „Corriere del Ticino“ von 1958 bis 1981, danach Envoyé special der Televisione della Svizzera italiana, TSI, und von 1993 bis 1999 Chef „Wort“ bei SSR Radio Rete Due, Radio svizzera di lingua italiana. Er war Präsident des Verbandes Schweizer Journalisten 1980 bis 1982 und Mitglied des Schweizer Presserats von 1986 bis 1998. Seit 1999 ist er Präsident der Stiftung des Schweizer Presserats. Enrico Morresi ist Vorstandsmitglied des Vereins Qualität im Journalismus. Er hat zwei Bücher über Medienethik veröffentlicht: „Etica della notizia“ (Casagrande, Bellinzona, 2003) und „L’onore della cronaca“ (Casagrande, Bellinzona, 2008).


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